Self-sufficiency (engl.)
Steht dafür, dass Wirtschaftssubjekte ihren Bedarf an Agrarprodukten, Gebrauchsgegenständen, sonstigen Nahrungsmitteln sowie Energie aus eigener Produktion vollständig decken können.
Im pflegerischen Kontext BENUTZE Pflegebedürftigkeit
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(v 9.18,
2024-11-06)
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