Right of use (engl.)
benutzt für: Dienstbarkeiten, Nießbrauch, Nutznießung (Bürgerliches Recht), Nutzung (Bürgerliches Recht)
Nur im Sinne des Bürgerlichen Rechts. Betreffen den Gebrauch einer Sache/eines Rechts oder die Nutzung von Erträgen einer Sache/eines Rechts.
Für die Regelungen zur Nutzung von geistigem Eigentum BENUTZE Immaterialgüterrechte
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Thesaurus Systematik
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(v 8.10,
2012-03-21)
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