Right of use (engl.)
benutzt für: Dienstbarkeiten, Nießbrauch, Nutznießung (Bürgerliches Recht), Nutzung (Bürgerliches Recht)
Nur im Sinne des Bürgerlichen Rechts. Betreffen den Gebrauch einer Sache/eines Rechts oder die Nutzung von Erträgen einer Sache/eines Rechts.
Für die Regelungen zur Nutzung von geistigem Eigentum BENUTZE Immaterialgüterrechte
Oberbegriffe
Thesaurus Systematik
Persistenter Identifier (für Bookmarks und zum Verlinken)
Standard-Thesaurus Wirtschaft
(v 8.06,
2010-04-22)
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