Legal protection (engl.)
benutzt für: Einstweilige Anordnung, Einstweilige Verfügung, Vorläufiger Rechtsschutz, Vorsorglicher Rechtsschutz
Rechtsschutz ist der durch die Rechtsordnung gewährte Schutz der Rechtsgüter. Er muss im Konfliktfall nach einem vorgeschriebenen Verfahren geltend gemacht werden und kann auch vorläufig gewährt werden.
Für den Schutz der gewerblich-geistigen Leistungen BENUTZE Gewerblicher Rechtsschutz
Verwandte Begriffe
Thesaurus Systematik
Links zu anderen Thesauri und Vokabularen
= | Rechtsschutz (aus SWD) |
> | Einstweiliger Rechtsschutz (aus SWD) |
= | Rechtsschutz (aus Thesoz) |
Persistenter Identifier (für Bookmarks und zum Verlinken)
Standard-Thesaurus Wirtschaft
(v 8.10,
2012-03-21)
▪
Anregungen und Kommentare an das
Thesaurus Team
ZBW - Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft -
Impressum